Eintrittskarten mit VGN-Logo gelten vier Stunden vor der Veranstaltung bis Betriebsschluss als Fahrkarte in allen VGN-Verkehrsmitteln (DB 2. Klasse, zuschlagfreie Züge) im gesamten Verbundgebiet zur einmaligen Hin- und Rückfahrt zu/von der Veranstaltung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs.
Bei print@home-Tickets gilt dies nur, wenn im Bestellprozess der Vor- und Nachname jedes einzelnen Fahrgastes angegeben wurde. Ohne diese – freiwillige – Angabe ist das print@home-Ticket kein Kombiticket, was auch nach der Buchung aus technischen Gründen nicht mehr verändert werden kann.